Postvollmacht Vordruck Deutsche Post




Formular Postvollmacht Vordruck Deutsche Post


Eine Postvollmacht ist ein wichtiges Dokument, das es einer Person ermöglicht, bestimmte Aufgaben im Namen eines anderen auszuführen. Der Postvollmacht Deutsche Post Vordruck ist ein Formular, das von der Deutschen Post bereitgestellt wird, um diesen Prozess zu erleichtern.

Die Postvollmacht Deutsche Post Vordruck enthält folgende wichtige Punkte:

1. Abschnitt: Angaben zum Vollmachtgeber

In diesem Abschnitt werden die persönlichen Daten des Vollmachtgebers, einschließlich seines Namens, seiner Adresse und seiner Kontaktdaten, angegeben.

2. Abschnitt: Angaben zum Bevollmächtigten

In diesem Abschnitt werden die persönlichen Daten des Bevollmächtigten, einschließlich seines Namens, seiner Adresse und seiner Kontaktdaten, angegeben.

3. Abschnitt: Umfang der Vollmacht

In diesem Abschnitt wird festgelegt, welche Aufgaben der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ausführen darf. Dies kann beispielsweise das Abholen von Paketen, das Versenden von Briefen oder das Bezahlen von Rechnungen sein.

4. Abschnitt: Gültigkeit der Vollmacht

In diesem Abschnitt wird festgelegt, wie lange die Vollmacht gültig ist. Die Vollmacht kann entweder für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Ereignis gültig sein, beispielsweise bis der Vollmachtgeber wieder in der Lage ist, seine Aufgaben selbst auszuführen.

5. Abschnitt: Unterschriften

In diesem Abschnitt müssen der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte das Formular unterschreiben, um die Vollmacht offiziell zu machen.

  Dpd Vollmacht Vordruck

Postvollmacht Deutsche Post Vordruck

Hier ist der Wortlaut des Postvollmacht Deutsche Post Vordrucks:

  1. Angaben zum Vollmachtgeber
  2. Name: _____________________
    Adresse: _____________________
    Telefonnummer: _____________________
  3. Angaben zum Bevollmächtigten
  4. Name: _____________________
    Adresse: _____________________
    Telefonnummer: _____________________
  5. Umfang der Vollmacht
  6. Hiermit bevollmächtige ich den oben genannten Bevollmächtigten, folgende Aufgaben in meinem Namen auszuführen:

    _____________________

  7. Gültigkeit der Vollmacht
  8. Die Vollmacht ist gültig bis zum _____________________

  9. Unterschriften
  10. _____________________

    Vollmachtgeber

    _____________________

    Bevollmächtigter

Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur für die Deutsche Post gilt und für andere Unternehmen möglicherweise unterschiedliche Vollmachten erforderlich sind. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass die Vollmacht klar und eindeutig ist, um Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden.


Mit dem Postvollmacht Deutsche Post Vordruck können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Postsendungen entgegenzunehmen und gegebenenfalls auch in Ihrem Namen zu handeln.

Wie funktioniert der Postvollmacht Deutsche Post Vordruck?

Sie müssen den Vordruck ausfüllen und unterschreiben. Anschließend kann die bevollmächtigte Person mit dem ausgefüllten Vordruck und ihrem eigenen Ausweis Ihre Postsendungen abholen.

Was ist in der Postvollmacht enthalten?

Die Postvollmacht enthält Angaben zu Ihrer Person, der bevollmächtigten Person, dem Zeitraum der Vollmacht sowie den Umfang der Vollmacht.

Wie lange ist die Postvollmacht gültig?

Die Postvollmacht ist in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr gültig. Sie kann jedoch jederzeit widerrufen werden.

Wie kann ich die Postvollmacht widerrufen?

Sie können die Postvollmacht jederzeit schriftlich widerrufen. Der Widerruf muss an die Deutsche Post AG, Postfach 11 06 00, 10836 Berlin geschickt werden.

Welche Kosten entstehen durch die Postvollmacht?

Die Postvollmacht ist kostenlos.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
    Ja, Sie können mehrere Personen bevollmächtigen. Hierfür müssen Sie jedoch für jede Person eine separate Postvollmacht ausfüllen.
  2. Was passiert, wenn die bevollmächtigte Person meine Postsendungen nicht abholt?
    Wenn die bevollmächtigte Person Ihre Postsendungen nicht abholt, werden diese an Sie zurückgeschickt.
  3. Kann die bevollmächtigte Person meine Postsendungen öffnen?
    Nein, die bevollmächtigte Person darf Ihre Postsendungen nicht öffnen. Dies ist nur Ihnen als Empfänger gestattet.
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